Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen und des Restaurants der Firma Privatbrauerei Schmees-Besgen GmbH&KG-Brauhaus Pirna "Zum Gießer", Basteistraße 60b, 01796 Pirna (nachfolgend QQQ genannt) - zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Firmenfeierlichkeiten, Firmenpäsentationen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der QQQ.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der QQQ, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.


II. Vertragsabschluss,-partner,Haftung,Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die QQQ zustande; diese sind die Vertragspartner.

2. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der QQQ eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt. QQQ haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die QQQ die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der QQQ beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der QQQ beruhen. Einer Pflichtverletzung derQQQ steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der QQQ auftreten, wird die QQQ bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, QQQ rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.Alle Ansprüche gegen QQQ verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der QQQ beruhen.


III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. QQQ ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der QQQ zugesagten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise der QQQ zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen der QQQ an Dritte,insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften (z.B. GEMA).

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der von der QQQ allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöht werden.

4. Rechnungen der QQQ ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. QQQ ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist QQQ berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. QQQ bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. QQQ ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der QQQ aufrechnen oder mindern.

Rechtsgrundlage eines jeden Bewirtungsvertrages sind im Wesentlichen die Bestimmungen des Kauf-, Dienst- und Werkvertragsrechte der §§ 433 ff, 611 §§ und 631 §§ BGB. Dies verpflichtet unser Haus Speisen und Getränke in einwandfreier Qualität zu
liefern. Mängel in der Qualität der Waren ider der Zubereitung können zur Wandlung d.H. den Austausch gegen eine einwandfreie Ware führen. In besonderen Fällen kann auch eine Minderung des Preises (immer dann, wenn keine Wandlung möglich ist) anerkannt werden. Damit aber unser Haus diesen Service für Sie garantieren kann benötigen wir einige Sicherheiten, die wir wie folgt ausführen:


IV. Stornierung

Die vereinbarte Personenzahl ist verbindlich.

Die Stornierung des Auftrages bzw. größeren Teilen (d. h. mindestens 10% Abweichung bei der Personenzahl) davon,
ist wie folgt kostenpflichtig:

- bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin 30%
- bis zu 3 Tagen vor dem vereinbarten Termin 50%
- bei weniger als einem Tag vor dem Termin 90 %

Eine Stornierung muss in jedem Fall schriftlich mit Unterschrift (ggf. Stempel) mitgeteilt werden. Es gilt das Datum des Poststempels bzw. das Faxdatum auf der Empfängerseite. Die angegebenen Pauschalen werden anteilig pro storniertem Platz vom Gesamtbetrag gerechnet. Auf beiderseitiges Einverständnis beruhende Änderungen der Stornierungspauschalen bedürfen der Schriftform.
Sollte die Gruppe am vereinbarten Termin ohne Vorankündigung nicht erscheinen, wird das als Stornierung mit weniger als einem Tag Reaktionszeit gewertet.
Sollte der Auftragsgeber nicht gleichzeitig auch der beauftragte Veranstalter sein, haftet er dem QQQ gegenüber als Gesamtschuldner.
Vereinbarte Getränkepauschalen gelten für alle Sorten Wein, Bier und nicht alkoholische Getränke.

Unter Voraussetzung bestimmter Gründe die die Einhaltung des Vertrages erheblich erswchweren, gefährden oder stark beeinträchtigen, kann das QQQ den Auftrag unverzüglich schriftlich kündigen. Solche Gründe können technischer, witterungsbedingter Art sein, auch Zweifel am reibungslosen Geschäftsbetrieb bzw. der Sicherheit oder dem Ruf unseres Hauses oder unserer Gäste können eine Begründung darstellen und werden innerhalb der Kündigung mitgeteilt. Der Auftraggeber hat hierbei Anspruch auf Rückzahlung der bereits geleisteten Stornierungspauschalen und/ oder Vorauzahlungen.

Die Rechnung ist am Veranstaltungstag, mit Ausnahmen einer rechtzeitigen vorangegangenen Sondervereinbarung, ohne abzüge sofort zu bezahlen. Sollte ein Bestandteil des Vertrages unwirksam sein, bleibt der Rest des Vetrages hiervon unberührt.

Gerichtstand ist Pirna